Keine Eichpflicht für Bremsdruckmanometer
Die Eichpflicht für Bremsdruck-Manometer in Kfz-Werkstätten ist seit April 2025 entfallen, da die bisherige Doppelprüfung (Eichung und Kalibrierung) durch eine reine, regelmäßige Kalibrierung nach DIN EN ISO/IEC 17025} ersetzt wurde, die im Rahmen der periodischen Sicherheitsprüfungen (SP) nach StVZO erforderlich ist. Das bedeutet, dass Werkstätten, die Bremsdruckmessgeräte für die amtliche Fahrzeugüberwachung nutzen, keine behördliche Eichung mehr benötigen.
Die Firma HENSEL MESS-, REGEL- UND PRÜFTECHNIK GmbH & Co. KG bietet eine nachweisbare Kalibrierung für Bremsdruckmanometer an.
